Reichsfinanzreform Erzbergers 1919/1920

Guntram von Schenck

Vortrag VHS Biberach

Semesterauftaktveranstaltung  24. Februar 2010  

 

Reichsfinanzreform Erzbergers 1919/1920

 

Am 11. März 2010 jährt sich zum 90. Male der Tag des Abschlusses der großen Reichsfinanzreform Matthias Erzbergers. Es ist uns ein willkommener Anlass, diesen Aspekt des Wirkens des Biberacher Reichstagsabgeordneten in den Vordergrund zu stellen. In vorangegangenen Veranstaltungen der VHS Biberach waren Erzbergers Rolle als Delegationsleiter bei den Verhandlungen des Waffenstillstands am Ende des Ersten Weltkriegs und sein Beitrag zum Völkerbundgedanken behandelt und gewürdigt worden.

 

Matthias Erzberger wurde am 21. Juni 1919 zum Reichsfinanzminister berufen. Um erfassen zu können, was Erzberger mit der Reichsfinanzreform geleistet hat, müssen wir uns knapp und stichwortartig seinen politischen Werdegang, der aufs engste mit der deutschen Politik am Ende des Ersten Weltkriegs verknüpft ist, nochmals vergegenwärtigen. Erzbergers Steuerreform und Außenpolitik greifen - wie wir sehen werden - so eng ineinander, dass eine Darstellung, die diesen Zusammenhang vernachlässigt, unmöglich ist.

 

Jeder große Erfolg hat seine Voraussetzungen. Gerade die Politik unserer Tage zeigt uns, wie schwierig die Umsetzung intellektuell noch so überzeugender Konzepte notwendiger Steuerreformen ist. Die besten und schönsten (Bierdeckel-) Konzepte bleiben Chimären, wenn sie nicht realisiert werden. Dem Mann aus Biberach, Matthias Erzberger, ist die Durchsetzung der großen Reform gelungen - gegen alle Widerstände.

 

Erzbergers Werdegang

 

Die einzigartige Durchschlagkraft Erzbergers kam nicht von ungefähr. Seine politische Tätigkeit hatte er Anfang des Jahrhunderts als Arbeiter-Sekretär in Stuttgart begonnen. Als jüngster Abgeordneter 1903 mit 28 Jahren für die Zentrumspartei in den Reichstag gewählt, verfolgen wir Erzbergers Aufstieg von den Kolonialskandalen 1906 über seine Rolle als Beauftragter für Propaganda und Nachrichtendienste bis zu Erzbergers außenpolitischen Missionen in den ersten Jahren des Ersten Weltkriegs. Der Tübinger Staatsrechtslehrer, Theodor Eschenburg, hat Erzbergers Wirken in dieser Zeit als “Amateurdiplomatie” und Erzbergers Missionen als “abenteuerlich anmutende außenpolitische Aktivitäten” eines Mannes kritisiert, der zudem “nicht vom Fach“ war (Eschenburg, 41 f.- Abkürzungen der Literaturangaben immer unten). Das ist falsch: Erzbergers Missionen waren dem Reichskanzler und dem Auswärtigen Amt abgestimmt. Eschenburg überschätzt auch völlig die Berufsdiplomatie. Diese war vor Kriegsausbruch 1914 und während des Ersten Weltkrieg völlig hilflos: sie hatte kein politisches Konzept, keine hinreichende politische Erfahrung, keine Ideen und überdies keinen Einfluss sie durchzusetzen. Theodor Eschenburg war, um das etwas polemisch zu wenden, nicht “vom Fach”: er verfügte über keine eigenen außenpolitischen Erfahrungen. Er wusste nicht, wie Außenpolitik - vor allem in Krisenzeiten - wirklich gemacht wird.

 

Dieser Punkt ist wichtig, weil Eschenburgs Diktum Meinungen stützt, die die spätere außenpolitische Tätigkeit Erzbergers im Zusammenhang mit den Waffenstillstandsverhandlungen in Compiègne im November 1918 und der Ratifizierung des Versailler Vertrags 1919 negativ - schon wieder dieser Dilettant! - vorschattieren. Jedenfalls haben Erzberger die außenpolitischen Aktivitäten zu Beginn des Weltkriegs schon früh die Augen für die längerfristig aussichtslose Lage der deutschen Kriegsführung geöffnet und zum Initiator der Friedensresolution vom 12. Juli 1917 werden lassen. Für die Friedensresolution hatte er ein Bündnis mit Sozialdemokraten und Linksliberalen geschmiedet - eine Allianz, die zur tragenden politischen Formation der Weimarer Republik werden sollte. Wir sehen Erzberger danach innerhalb dieser sich formierenden “Weimarer Allianz” in die Rolle des wichtigsten, außenpolitischen Sprechers und Repräsentanten hinein wachsen. Er legt eine fundierte Schrift zum Völkerbund vor und verfasst eine Denkschrift zur Reform des Auswärtigen Amtes (Eschenburg, 122).

 

Erzberger hat sich instinktsicher und frühzeitig für höhere außenpolitische Aufgaben qualifiziert.

 

 

Waffenstillstand und Versailler Friedensvertrag

 

Als die Oberste Heeresleitung unter Hindenburg und Ludendorff am 4. Oktober 1918 panikartig und ultimativ einen Waffenstillstand forderte und ein außenpolitisch versierter, deutscher Verhandlungsführer gesucht wird, fallen die Augen wie selbstverständlich auch auf Erzberger. Oft ist kritisiert worden, dass er diese Aufgabe übernommen und die junge Weimarer Republik mit dem Odium der Niederlage belastet hat. Für Waffenstillstandsverhandlungen war stets das Militär zuständig gewesen, nicht Politiker. Aber Erzberger wird am ehesten zugetraut, bei den Alliierten wegen seiner politischen Vergangenheit als Initiator der Friedensresolution günstige Bedingungen auszuhandeln. Er sieht das wohl genauso und nimmt die Verantwortung an.

 

Dass die Kriegsalliierten weder bei den Waffenstillstandsverhandlungen in Compiègne im November 1918 noch bei den Friedensverhandlungen in Versailles 1919 Verhandlungen, die diesen Namen verdienten, zulassen würden, hatte die damalige “politische Klasse” Deutschlands, um einen heutigen Begriff zu gebrauchen, nicht gerechnet - auch Erzberger nicht. Die Bedingungen des Waffenstillstands vom 11. November 1918 waren aus deutscher Sicht ein Diktat, ebenso wie der Friedensvertrag von Versailles 1919 einige Monate später. Das konnten Erzberger und die deutsche, politische Führung in der Umbruchzeit am Ende des Kaiserreichs und zu Beginn der Weimarer Republik noch nicht voraussehen. Die unnachgiebige Härte der deutschen Kriegsgegner traf sie, wie den Rest Deutschlands, völlig unvorbereitet. Sie waren von der Erwartung eines dem “Wiener Kongress” von 1814/1815 in etwa ähnlichen Verhandlungsprozess ausgegangen, der eher der europäischen Tradition entsprach. Auf dem Wiener Kongress hatte Talleyrand als französischer Außenminister und Unterhändler mit großem Erfolg für Frankreich - und für eine dauerhafte europäische Friedensordnung - die französischen Interessen vertreten können.

 

Die Indizien sprechen dafür, dass Erzberger auf eine Rolle hinarbeitete, die in etwa der “Talleyrands” auf dem Wiener Kongress entsprach.

 

 

Waffenstillstandskommissar

 

Daraus wurde nichts. Die Entente-Mächte ließen keinerlei substantielle Verhandlungen von deutscher Seite zu. Erzberger musste nach Abschluss des Waffenstillstandes von Compiègne (11. November 1918) als Waffenstillstandskommissar die Bedingungen des Waffenstillstands durchführen, eine undankbarere Aufgabe gab es kaum. Deutschland musste nicht nur entscheidend abrüsten und sich sozusagen wehrlos stellen, es musste auch gewichtige materielle Vorleistungen erbringen (Abgabe: u. a. Transportmittel wie Handelsflotte, Lokomotiven, Lastwagen). Noch vor dem formalen Abschluss des Versailler Friedens hatte Erzberger in dieser Funktion das ganze Ausmaß der katastrophalen politischen und materiellen Lage des Deutschlands ohne jede Beschönigung zur Kenntnis nehmen müssen. Als Chef der zuständigen Behörde war er täglich mit den Forderungen der Entente-Mächte und der desolaten deutschen Wirtschaftslage konfrontiert gewesen. Er sah die Einheit Deutschlands gefährdet. Die Folge des angedrohten Einmarsches der Alliierten hätte Aufspaltung und Zerfall, das Ende der staatlichen Einheit Deutschlands bedeutet.

 

Deshalb setzte er sich vehement für die Annahme und Ratifizierung des Versailler Friedens ein, da er nur in der Annahme des - auch aus seiner Sicht - ungerechten Friedens die Voraussetzung für eine Gesundung der wirtschaftlichen Basis Deutschlands und der Erhaltung seiner Einheit sah. Deutschland blieb ein Einmarsch der Alliierten erspart, nachdem der Reichstag am 23. Juni 1919 den Versailler Vertrag angenommen hatte. Dazu Klaus Epstein, Autor der großen Erzberger-Biographie: “Die Ratifizierung des Vertrages im Jahre 1919 war Erzbergers größte politische Leistung, für die ihm freilich niemand ein Denkmal errichten wird” (Epstein, 367). Wohl wahr! Die politische Rechte und nicht nur die Rechte schäumte gegen Erzberger. Alle Wut und Enttäuschung richtete sich gegen den, der die Konsequenzen aus dem verlorenen Krieg hatte ziehen müssen. Hindenburg und Ludendorff gelang es, mit dem Finger auf Erzberger zu zeigen, obwohl sie es waren, die den Krieg trotz der Friedensresolution von 1917 fortgeführt und verloren hatten. Dem Waffenstillstand vom 11.11.1918 und seinen Bedingungen hatten Hindenburg und die Oberste Heeresleitung überdies ausdrücklich ihre Zustimmung gegeben.

 

Erzberger wurde zu Unrecht für die Bedingungen des Waffenstillstands und des Versailler Friedens verantwortlich gemacht.

 

 

 

Persönlichkeit Erzbergers

 

 

Erzberger repräsentiert einen neuen Typ von Politiker, der sich in den parlamentarischen Demokratien Frankreichs, Großbritanniens, den USA und zum Teil auch in Italien schon durchgesetzt hatte, in Deutschland, das bis 1918/1919 noch keine parlamentarische Demokratie war, aber noch nicht. Mit Erzberger beginnt in Deutschland die Professionalisierung der Politik, das, was Max Weber mit “Politik als Beruf” bezeichnet hat. Alte Eliten lassen sich in der Regel nicht ohne jede Gegenwehr verdrängen. So wurde Erzberger scheel angesehen, weil er sich wegen der damals noch sehr mageren Diäten z. B. durch Publikationen oder ein Aufsichtsratmandat den Lebensunterhalt für seine Familie verdienen musste. Da trat im preußisch-norddeutschen Berlin ein süddeutscher Kleinbürger mit schwerem - für manche unverständlichen - schwäbischen Akzent und schmaler Bildung (als Volksschullehrer) auf die politische Bühne, wirbelte alles durcheinander, setzte sich auch noch durch und stieg immer höher auf. Viele empfanden das als “frech” und “unerhört” und waren irritiert. Manchen wurde angesichts der vielen Aktivitäten Erzbergers schwindlig.

 

Erzberger stützt sich bei seinem Aufstieg auf seinen immensen Fleiß und sein außerordentliches Gedächtnis. Er kann die Animositäten und Feindseligkeiten, die ihm entgegen schlagen, immer wieder überwinden. Sein untrüglicher politischer Instinkt lässt ihn für die kommenden Fragen präpariert sein. In den seltensten Fällen kann er sich allerdings auf seine Partei, das katholische Zentrum, stützen. Zu keinem Zeitpunkt hat er eine unangefochtene Führungsfunktion in Partei und Reichstagsfraktion inne. Vereinfachend kann man sagen, dass in der Zentrums-Partei in Schlesien und im Rheinland die Kohlenbarone, die Schwerindustrie, das Sagen hatten, während im Süden Deutschlands das Zentrum eine Partei der “kleinen Leute” war. Die gemeinsame Basis war der Katholizismus. Immer wieder wurde versucht, Erzberger in der Partei zurück zu drängen und kalt zu stellen. Doch auf seine Süddeutschen kann sich Erzberger verlassen, sie stützen ihn gegen alle Anfeindungen. In Biberach hat er seinen sicheren Wahlkreis. Von hier wachsen ihm die Kräfte zu, die ihm in Berlin unübersehbare Präsenz und Einfluss verschaffen.

 

Begnadeter Redner

 

Ein Journalist schildert Erzbergers Auftreten im Parlament im Frühjahr 1919: “Er reizt fast immer zum Widerspruch, auch wenn man ihm nichts entgegnen kann. Liegt das schon an seiner Äußerlichkeit? Viele Leute bekennen ihre unüberwindliche Abneigung gegen die äußerliche Erscheinung des Ministers, obgleich sie dafür Gründe im einzelnen nicht namhaft machen können… Dieser fast viereckige Schwabenkopf über den gedrungenen mittelgroßen Körper mit den kleinen Augen, dem dünnen Schnurbart über der Oberlippe, wirkt trotz aller äußeren Liebenswürdigkeit wirklich herausfordernd…. bei ganz heftigen Ausfällen (der Gegner) lächelt er verbindlich, freut sich über das ganze Gesicht. Dies Lächeln reizt die Rechte regelmäßig zur Wut… man sieht, dass der Mann ein geborener Polemiker ist, der sich seiner Haut wehrt. Jedermann im Haus weiß, dass es nicht leicht ist, mit Erzberger anzubinden. Er kennt alle Protokolle und Kommissionsberichte so genau, weiß gleich mit Zitaten aufzuwarten, dass die in der auswärtigen Politik gewöhnlich recht unerfahrenen Redner bald auf den Sand gesetzt sind. Zweifel an dem, was er selbst sagt, hält Erzberger für ganz unmöglich… (zit. nach Epstein, 341).

 

Ein stiller Dulder war Erzberger nicht, er wehrte sich seiner Haut und ging in die Gegenoffensive. Ein gutes Beispiel gibt der Bericht von Harry Graf Kessler über die Reichstagsrede Erzbergers vom 25. Juli 1919: “Als Graefe (der Erzberger im Reichstag schwer angegriffen hatte, der Verf.) sich setzte, hatte man das Gefühl, dass die Situation rhetorisch nicht mehr gesteigert werden konnte. Erzberger mit seiner Spießergestalt, seinem klobigen Dialekt, seinen grammatischen Sprachfehlern fiel zunächst ganz ab, obwohl er sehr geschickt und dramatisch anfing mit: Ist das alles? Ich stand unmittelbar hinter ihm an der Rednertribüne, sah seine schlecht gemachten platten Stiefel, seine drolligen Hosen, die über Korkenzieherfalten in einem Vollmondhintern münden, seine breiten untersetzten Bauernschultern, den ganzen fetten, schwitzenden, unsympathischen Kerl in nächster Nähe vor mir: jede ungelenke Bewegung des klobigen Körpers, jeden Farbwechsel in den dicken, prallen Wangen, jeden Schweißtropfen auf der fettigen Stirn. Aber allmählich wuchs aus dieser drolligen, schlecht sprechenden ungeschickten Gestalt die furchtbarste Anklage empor, die schlecht gemachten, schlecht gesprochenen Sätze brachten Tatsache auf Tatsache, schlossen sich zu Reihen und Bataillonen zusammen, fielen wie Keulenschläge auf die Rechte, die ganz blass und in sich zusammengeduckt und immer kleiner und isolierter in ihrer Ecke saß” (Tagebücher 1918-1937, Franfurt/M 1961, Notiz vom 25. Juli 1919).

 

Erzberger wurde zur Reizfigur, weil sein Aufstieg trotz heftiger Anfeindungen

unaufhaltsam zu sein schien.

 

 

Reichsfinanzminister

 

 

Als Erzberger am 21. Juni 1919 das Reichsfinanzministerium übernahm, war er gerade mal 43 Jahre alt - ein verhältnismäßig junger Mann. Seit seinem Eintritt in die Politik hatte er mehrfach tatkräftig in die deutsche Politik eingegriffen und vielfach eine wichtige, manchmal entscheidende Rolle gespielt. Erzberger war zur extremen politischen Reizfigur geworden. Am 23. Juni 1919 wurde der Versailler Friedensvertrag zähneknirschend vom Reichstag angenommen, was entscheidend auf Erzberger zurück zu führen ist. Erzberger stand im Zenith seiner Unpopularität, schlimmer konnte es gar nicht kommen. Für Erzberger war das aber noch lange kein Grund, sich nun zurückzunehmen, die Dinge etwas langsamer angehen zu lassen. Ein stiller Dulder war Erzberger keineswegs, man denke nur an seine berühmte Rede im Reichstag vom 25. Juli 1919. Er duckte sich nicht weg. Im Gegenteil: kaum dass nach langem Kampf die Mehrheit für die Ratifizierung des Versailler Vertrages gesichert war, übernimmt er als Minister das Finanzressort. Ein unpopuläreres, kontroverseres Ministerium hätte es gar nicht sein können.

 

Warum Erzberger?

 

Wieder war es kein Zufall, dass die Wahl auf Erzberger fiel. Schon als junger Abgeordneter war er 1904 in die Budget-Kommission des Reichstages entsandt worden und hatte sich in diesem Gremium in alle Verästelungen des deutschen Finanzwesens eingearbeitet. Die Budget-Kommission, die in etwa dem heutigen Haushaltsausschuss des Bundestages entspricht, war im Reichstag bis 1918 der wichtigste Ausschuss. Das Parlament konnte zwar keine Regierung stürzen oder bilden, das Parlament konnte aber über den Haushalt entscheiden und damit wirkungsvoll auf die Regierungspolitik einwirken. In der Budget-Kommission wurden die Entscheidungen des Parlaments vorbereitet und vielfach vorweg entschieden. Erzberger war schon vor dem Ersten Weltkrieg ein ausgewiesener und anerkannter Fachmann auf dem Gebiet des Steuerwesens. Auf dem Gebiet der Militärpensionen galt er als Autorität, den z. B. der preußische Kriegsminister lieber konsultierte als seine eigenen Beamten.

 

Das allein hätte freilich nicht ausgereicht, um ihn für dieses Amt zu qualifizieren. Fachleute gab es genug, wenn auch nicht unbedingt mit parlamentarischer Erfahrung. Wichtiger war, dass Erzberger im informellen Gefüge der jungen Weimarer Republik seit der Friedensresolution von 1917 zum innersten Zirkel der neuen politischen Entscheidungsträger gehörte, der die junge Republik durch die Fährnisse der Revolution 1918/1919 führte und den Auf- und Ausbau der Republik lenkte. Dazu gehörten die führenden Mehrheits-Sozialdemokraten um Friedrich Ebert , Hugo Preuß von der Demokratischen Partei (früher: Fortschrittliche Volkspartei) und eben Matthias Erzberger vom Zentrum. Erzberger hatte noch nicht einmal eine formale Führungsfunktion im Zentrum inne, aber darauf kommt es manchmal eben nicht an. Wichtig ist die Durchschlagskraft und Durchsetzungsfähigkeit. Nach den vielen gemeinsamen Jahren im Reichstag kannten sie sich in diesem kleinen inneren Zirkel und wussten, was sie aneinander hatten. Sie wollten dasselbe - auch ohne eng beschriebene Koalitionspapiere: die junge Republik aufbauen, gegen Widerstände von rechts und links. Nur ein gewiefter und durchsetzungsfähiger Politiker wie Erzberger konnte diese Aufgabe mit Aussicht auf Erfolg schultern. Noch so kluge Steuerfachleute oder Wissenschaftler aus dem universitären “Elfenbeinturm” wären schon im Ansatz oder spätestens nach wenigen Tagen kläglich gescheitert.

 

Wie er agiert, ist er ganz der Erzberger, den wir schon kennen. Er erfüllt die in ihn gesetzten Erwartungen. Der beratende Ausschuss wollte sich in der schwülen Sommerhitze 1919 gerade in die Ferien verabschieden, wie ein Mitglied des Finanzausschusses berichtet: “Plötzlich ist er (Erzberger) da, er bittet sogleich um das Wort und hat in fünf Minuten den eben noch vertagungsreifen, müden Ausschuss windelweich geknetet. Der ganze korpulente, freundliche Herr ist jetzt verkörperte Energie, und es strahlt von ihm eine derart faszinierende Wirkung aus, dass sich kein ernstlicher Widerspruch regt. Er verlangt unbedingt die Durchberatung zum mindesten noch des einen Steuergesetzentwurfes; resigniert und etwas eingeschüchtert lässt alles die Köpfe hängen, hat aber nach dieser Rede innerlich schon ja gesagt. Und der Vorsitzende, der sanfte und etwas salbungsvolle Herr Mumm, Lizentiat seines Zeichens, kann auch nicht mehr tun, als diesem `Ja´ nun ein `Amen´ zu sagen. Erzberger strahlt, drückt blitzschnell einige Hände und verschwindet in einen anderen Ausschuss. Der Vorsitzende aber, der eigentlich seinen Ausschuss nach Hause hatte schicken wollen, lässt die neuen Drucksachen verteilen und meint, mit einem nassen und einem heiteren Auge: `Na, meine Herren, dann fangen wir zunächst mal an: Der Titel des neuen Gesetzes…” (zit. nach Epstein, 382/383).

 

Erzberger war die richtige Wahl für das Amt des Reichsfinanzministers im Sommer

1919.

 

 

 

Ausgangslage

 

Erzberger übernimmt das Finanzressort, wohl wissend, welchen neuen Feindschaften er sich damit aussetzen würde. Aber das Reich musste nicht nur nach Außen durch die notgedrungene Annahme des Versailler Vertrags, sondern auch im Innern durch die Herstellung gesunder wirtschaftlicher und finanzieller Verhältnisse in seinem Bestand gesichert werden. Kaum drei Wochen im Amt, kündigte er am 8. Juli 1919 vor dem Parlament ein Reformwerk an, das in seinem geplanten Ausmaß alle bekannten Finanzreformen der deutschen Geschichte übertraf. Die Finanzlage, die er vorfand, war niederschmetternd - das Wort Katastrophe ist eine Untertreibung und Verharmlosung. Das Deutsche Reich hatte im letzten Friedensjahr 1913 über Einnahmen von ca. 2,3 Milliarden verfügt. Infolge der Kriegseinwirkungen waren in den ersten Nachkriegsjahren steuerlich Mindereinnahmen zu erwarten. Die Hinterlassenschaft des Krieges war ein Schuldenberg aus Kriegsanleihen über rd. 150 Milliarden, die in einen “außerordentlichen” Nebenhaushalt eingestellt worden waren. Ihr Schuldendienst allein verschlang mehr als die Einnahmen des letzten Friedensjahres.

 

Die Kriegsanleihen sollten nach dem deutschen Sieg von den Kriegsgegnern als Reparationsleistung finanziert werden. Da der Krieg verloren ging, wurden statt dessen dem Reich Reparationszahlungen auferlegt, deren Höhe 1921 auf 130 Milliarden Goldmark fest gesetzt wurde (gerechnet hatte das Reichsschatzamt 1919 mit maximal 30 Milliarden). Erzberger errechnete 1919 einen jährlichen Finanzbedarf des Reiches von mindestens 25 Milliarden, mehr als das 10-fache des Volumens von 1913. 17,5 Milliarden sollten auf die regulären Ausgaben des Reiches entfallen, 5,3 Milliarden waren für die Überweisung an die Länder vorgesehen. Einen Überschuss von 2,2 Milliarden sah er für die Tilgung der zu erwartenden Reparationsforderungen der Siegermächte vor.

 

Einen Staatsbankrott, der das Reich zumindest im Innern entschuldet hätte, lehnte Erzberger ab, da es vor allem die mittleren und unteren Schichten der Bevölkerung gewesen waren, die 90% der Kriegsanleihen gezeichnet hatten. Aus dem gleichen Grund wollte Erzberger keine Inflation oder gar Hyperinflation, die ebenfalls die Vernichtung der kleinen und mittleren Vermögen zur Folge gehabt hätte. Eine Inflation, wie sie dann nach Erzbergers Tod von 1921 bis 1923 eintrat, hatte es bis 1919/1920 noch nie gegeben. Niemand hatte eine Vorstellung, welche Konsequenzen eine Inflation haben könnte. Im Nachhinein wissen wir, dass die gesellschaftlichen Erschütterungen der großen Inflation zur Destabilisierung der Weimarer Republik entscheidend beigetragen haben. Sie hat sich ins historische Gedächtnis der Deutschen bis heute eingegraben.

 

Wenn die Ausgangslage katastrophal war, so sah Erzberger keinen Ausweg in einem Staatbankrott oder einer Inflation.

 

 

Erzberger: Vater des Sozialstaats

 

Wie sollten diese gewaltigen neuen Summen aufgebracht werden? Erzberger machte gleich in seiner Einführungsrede am 8. Juli 1919 keinen Hehl daraus, dass er bei der Konsolidierung der Reichsfinanzen die ungerechte Lastenverteilung der Kriegsjahre ausgleichen wollte. 1914-1918 seien - so rief der den Abgeordneten zu - vor allem die mittleren und unteren Schichten durch die allgemeine Wehrpflicht belastet worden, die wohlhabenden Schichten seien aber nicht vergleichbar durch materielle Abgaben zu den Lasten des Krieges herangezogen worden. Nicht nur Leib und Leben der Deutschen, auch die deutschen Vermögen hätten eingesetzt werden müssen. Er forderte eine gleichmäßige Verteilung der Lasten, um dem verletzten Gerechtigkeitsgefühl der Volksmassen entgegen zu wirken: “Die nationale Gerechtigkeit kommt in erster Linie zum Ausdruck in einem sozialen Steuersystem”. Ziel der Finanzreform sei “kurz gesagt, ein wohldurchdachtes und gut begründetes System gerechter Steuerverteilung” (zit. nach Kirchhof, 94 f.).

 

Die politische Stoßrichtung ist klar: Erzberger spricht als Anwalt der kleinen Leute, für die er als Arbeitersekretär seine politische Karriere begonnen hatte, für das Milieu, dem er entstammt, und das er im Reichstag als Zentrums-Abgeordneter vertrat. Er hat den Kontakt zu seiner Basis niemals verloren. Ein halbes Jahr nach den revolutionären Wirren und den Spartakus-Aufständen geht es ihm auch darum, die Anziehungskraft des Bolschewismus zu mindern - ein zweites, für Erzberger entscheidendes Motiv. Mit anderen Worten: Erzberger wollte die junge Republik in ihrem sozialen Zusammenhalt absichern und die Voraussetzung für eine dauerhafte Demokratie in Deutschland zu schaffen. Deshalb durfte die Schere zwischen Arm und Reich nicht zu weit auseinander klaffen, die Lasten mussten gerecht verteilt werden. Die Steuerpolitik sollte diesem Ziel als Instrument dienen. Erzberger war der Erste, der an verantwortlicher Stelle diese sozialpolitische Zielsetzung der Steuerpolitik einforderte und umsetzte. Der Sozialstaatsgedanke sollte in der Finanzpolitik Eingang finden. Was heute selbstverständlich klingt, war es damals nicht. Der Sozialstaat musste nach dem Ersten Weltkrieg von der jungen Weimarer Republik erst noch durchgesetzt werden. (Die Sozialgesetze Bismarcks waren nur Notbehelfe für einen kleinen Personenkreis gewesen.)

 

Erzbergers Steuerreform steht am Anfang des deutschen Sozialstaats. Erzberger ist einer seiner Väter.

 

 

Neujustierung des Verhältnisses von Reich (Bund) und Ländern

 

Mit dem Finanz- und Steuersystem, das Erzberger 1919 bei seinem Amtsantritt vorfand, waren das Ziel der Deckung des gewaltig gewachsenen Finanzbedarfs des Reiches und des sozialpolitischen Ausgleichs (sprich: aktive Sozialpolitik) keinesfalls zu erreichen. Das Kaiserreich war zur Deckung seines Finanzbedarfs in erster Linie auf die sog. “Matrikularbeiträge”, d. h. Finanzzuweisungen der Länder angewiesen gewesen. Das Bismarck-Reich war eine Gründung der Länder und die Steuerhoheit war im wesentlichen bei den Ländern verblieben. Die Reform Erzbergers kehrte das Abhängigkeitsverhältnis vollkommen um. Lassen wir Erzberger bei seiner Amtseinführung selbst sprechen: “Der große Steuersouverän der Zukunft kann nur das einige Deutsche Reich sein, das in seiner Einheit und Geschlossenheit aus dem Kriegszusammenbruch zu retten die vornehmste Aufgabe der jetzigen Regierung war und ist. Die Erhaltung des Reichs war der Preis für die Unterzeichnung des entsetzlich harten, ungerechten Friedens. Dieses kostbare Gut… muss sich entwickeln können. Dazu braucht das Reich nicht nur Geld, sondern auch ein neues System der Steuerordnung” (zit. nach Kirchhof, 91). Klarer kann man es nicht sagen.

 

Erzberger, der süddeutsche, württembergische Partikularist, der eifersüchtig über die Rechte der Länder gewacht und alle zentralisierenden Forderungen Berlins stets energisch zurückgewiesen hatte, wird nicht nur zum Vorkämpfer einer grundlegenden Neuordnung des Verhältnisses von Reich und Ländern, er setzt diese Neuordnung auch durch. Es bewährt sich, dass ein Politiker aus dem innersten Zirkel der Verantwortungsträger der jungen Republik Finanzminister geworden war. Wenige konnten besser als Erzberger mit denen vernetzt sein, die zeitgleich in der Verfassungsgebenden Versammlung die neue Reichsverfassung berieten. Ebendort setzte Erzberger die Finanzhoheit des Reiches durch (Art. 14 Weimarer Verfassung). Damit wurden auch “Steueroasen” innerhalb des Reichsgebiets eliminiert, da fortan kein Land, etwa Baden oder Hessen, durch eine niedrigere Besteuerung Wettbewerbsvorteile erlangen konnte. Die unterschiedliche Steuergesetzgebung und -praxis der Länder hatte erhebliche Wettbewerbsverzerrungen zur Folge gehabt und widersprach mit dem Gleichheitsgrundsatz gleichzeitig dem Prinzip der Steuergerechtigkeit.

 

Die wichtigsten steuerlichen Einnahmequellen der Länder wurden diesen entzogen und auf das Reich übertragen. Von nun an war es das Reich, das für eine angemessene Finanzausstattung der Länder und Gemeinden zu sorgen hatte und nicht umgekehrt. Wahrscheinlich konnte nur ein früherer Partikularist wie Erzberger die zögernden Vertreter der Länder unter dem Eindruck der allgemeinen Not zu diesem umstürzenden Schritt mitreißen. Er nutzte die außergewöhnliche Lage, die “Stunde Null” nach dem verlorenen Krieg. Wenn sogar er, Erzberger, für die Stärkung der Reichszuständigkeit in Finanzsachen auf Kosten der Länder eintrat, dann gingen den Länder die Gegenargumente aus. Allerdings datiert auch das Zerwürfnis mit dem bayrischen Zentrum, das sich von der Gesamtpartei löste (heute von der CSU beerbt), aus dieser Zeit.

 

Ein Landessteuergesetz regelte die Kompetenzen der Länder und Gemeinden auf dem Gebiet des Steuerrechts, ihre Beteiligung am Ertrag der Reichssteuern sowie die Lastenverteilung unter den verschiedenen Körperschaften. Es gab klare Regelungen. So erhielten die Länder künftig u. a. 2/3 des Aufkommens aus der Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer, die Hälfte der Grunderwerbssteuer, Teile der Erbschaftssteuer und der Umsatzsteuer. Wichtig ist festzuhalten: ein “horizontaler” Finanzausgleich” unter den Ländern war nicht vorgesehen. Die Zuweisungen an die Länder betrugen mehr als das Doppelte der Einnahmen der Länder vor 1914. Die Ertragshoheit über die Gewerbesteuer und Grundsteuer verblieb bei den Ländern.

 

Die Überwindung des Partikularismus und die Durchsetzung des Prinzips der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland ist entscheidend Erzbergers Verdienst.

 

 

Reform der Finanzverwaltung

 

Mit der Einführung einer einheitlichen Reichssteuerverwaltung schuf Erzberger das Instrument, mit dessen Hilfe er reichseinheitliche Steuergerechtigkeit, den gleichmäßigen Vollzug der Steuergesetze durchsetzen konnte. Steuergesetze sind immer nur so gut, wie sie umgesetzt werden. Die Länder hatten bisher mit ihrer jeweils eigenen Finanzverwaltung wohlhabende Steuerpflichtige umworben, ihren Wohnsitz in das Landesgebiet zu verlegen. Die differierende Praxis der Steuererhebung setzte zusätzliche Anreize. In Preußen wurde z. B. auf die Interessen der Großgrundbesitzer Rücksicht genommen. In einigen Ländern lag die Zuständigkeit für den Vollzug der Steuergesetze bei den Gemeinden, wo die Steuer oft mehr nach den gewachsenen Einflussverhältnissen als nach dem Gesetz erhoben wurde. Ein einheitlicher Gesetzesvollzug im ganzen Reichsgebiet war auf dieser Grundlage nicht zu gewährleisten.

 

Es war deshalb unerlässlich, eine - wie Erzberger sagte - “im einheitlichen Geiste geschulte und erzogene Beamtenschaft” heranzuziehen. Deshalb wurde eine besondere finanztechnische Ausbildung der Beamten nach einheitlichen Grundsätzen vorgesehen. Die Reform der Steuerverwaltung gab der Steuerverwaltung nicht nur bestimmte Grundsätze für die Erhebung der Reichssteuern vor, sondern sie galten auch für die Verwaltung der Landessteuern, die den Gliedstaaten verblieben. Erzberger setzte deshalb auch Verwaltungs- und Weisungskompetenzen für das Reich durch. Der Ermessensspielraum der Vollzugsorgane wurde klar definiert, so dass Länder und Gemeinden einzelne Steuerpflichtige nicht mehr bevorzugen oder benachteiligen konnten. Für die Steuerverwaltungen vor Ort hatte das den Vorteil, dass sie von örtlichen oder regionalen Einflüssen wichtiger Steuerpflichtiger abgeschirmt wurden. Die Zustimmung der Länder erlangte Erzberger dadurch, dass er den Länder bei aller Betonung der Reichseinheitlichkeit bei der Umsetzung dieser Reform die Respektierung landsmannschaftlicher Eigenheiten zusagte.

 

Mit der politischen Durchsetzung der Verwaltungsreform war Erzberger schon nach zwei Monaten der erste “kühne Griff” gelungen.

 

 

Direkte und indirekte Steuern

 

Erzbergers Steuerreform sah vor, dass das Steueraufkommen zu rd. 60% aus direkten und zu rd. 40% aus indirekten Steuern bestritten werden sollte. Das Kaiserreich hatte sich zum größten Teil aus indirekten Steuern finanziert. Erzberger ging es darum, ein Gegengewicht zu den indirekten Verbrauchssteuern zu schaffen, die die “besitzlosen Klassen” erheblich stärker trafen als die “Besitzenden”. Steuergerechtigkeit hieß für Erzberger - wie wir oben gesehen haben - auch die Vermögen, nicht nur Leib und Leben der Wehrpflichtigen für die Lasten des Krieges heranzuziehen. Hierzu schrieb Paul Kirchhof, der bekannte Professor für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg und von 1987 bis 1999 Richter am Bundesverfassungsgericht: “Matthias Erzberger schuf zunächst mehr Steuergerechtigkeit dadurch, dass er die allgemeine aber anonyme Belastung durch indirekte Steuern zurücknahm, statt dessen die staatlichen Lasten durch direkte Steuern je nach individueller Leistungsfähigkeit verteilte…. Der Bezieher kleinerer Einkommen muss sein gesamtes Einkommen der indirekten Steuer unterwerfen, der Bezieher größerer Einkommen kann einen Teil seines Vermögenszuwachses sparen und investieren und insoweit die indirekte Steuer gänzlich vermeiden” (Kirchhof, 109/110).

 

Als Sofortmaßnahme sah Erzberger ein “Reichsnotopfer” auf alle Vermögen vor, um diese angemessen an den Kriegslasten zu beteiligen. Das Reich hatte den Krieg ohne Einkommenssteuer geführt und die Schuldenlasten in einen Nebenhaushalt verschoben. Dafür sollte jetzt ein Ausgleich geschaffen werden. Der Steuersatz des Reichsnotopfers reichte von 10% bis auf 50%. Es war die umstrittenste und gleichwohl ineffektivste Maßnahme Erzbergers. Die Inhaber von Vermögen, die im Reich vor 1918 nicht belastet worden waren, sahen sich plötzlich Abgaben gegenüber, die sie zum größten Teil als “konfiskatorisch” empfinden mussten. Wir wissen, welche Reaktionen der Griff von Dritten, auch des Staates, in den Geldbeutel auslösen kann. Da die Veranlagung der Vermögen erst 1921 am Beginn der Inflation abgeschlossen und die Zahlung auf drei Jahrzehnte gestreckt war, verpuffte die einmalige Abgabe des “Reichsnotopfer” in der Hyperinflation der Folgejahre weitgehend wirkungslos. Das Reichsnotopfer zeigt aber, dass Erzberger die immense Schuldenlast des Reiches auf geordnete Weise unter Heranziehung der großen Vermögen abtragen wollte und keineswegs auf eine Inflation setzte. Es zeigt auch, wer ein Interesse an der großen Inflation hatte und ihr zumindest keinen Widerstand entgegensetzte: nämlich die großen Vermögen, die in Sachwerten angelegt waren oder die ihr Kapital rechtzeitig in Sachwerte oder in Fremdwährung umgeschichtet hatten.

 

Die direkten Steuern sollten den Hauptbedarf der Ausgaben des Reiches decken. Die Einführung der Einkommenssteuer auf Reichsebene musste den größten Ertrag erbringen. Erzberger bemaß die Einkommenssteuer nach dem Leistungsprinzip, d. h. er besteuerte die hohen Einkommen entsprechend ihrer gesteigerten Leistungsfähigkeit. Die Steuerpflicht stieg mit wachsendem Einkommen an, der Steuertarif war progressiv. Hatte er vor dem Krieg in Preußen maximal 4 Prozent betragen, so betrug der neue Steuertarif für das Reich nunmehr 10% bis 60% (Spitzensteuersatz). Mit einem System von Freibeträgen z. b. für Ehefrau und Kinder sicherte er das steuerfreie Existenzminimum. Bei Körperschaften, d. h. juristischen Personen, wurde der Überschuss (d.h. die Ausschüttung) im Verhältnis zum Grundkapital besteuert. Erzberger betrat nicht nur mit der Ausgestaltung der Steuerpflicht sondern auch mit dem Verfahren der Erhebung Neuland: die Steuer wurde an der Quelle erhoben, indem der Arbeitgeber zum Lohnabzug verpflichtet wurde. Das Erbschaftssteuergesetz und das Grunderwerbsteuergesetz rundeten die Erzbergersche Reformgesetzgebung ab. Die Erbschaftssteuer wurde nach der Verwandtschaftsnähe gestaffelt und reichte von 4 bis 50 Prozent, die Grunderwerbsteuer betrug 4 Prozent.

 

Die bisher genannten Steuern sollten in erster Linie die Reichen treffen. Das reichte allerdings nicht aus, um dem Finanzbedarf zu decken. Deshalb beließ es Erzberger bei der einheitlichen Umsatzsteuer, erhöhte sie aber auf 1 ½ Prozent. Er ergänzte diese Regelung durch eine Luxussteuer von 15%. Des weiteren führte er eine Beförderungssteuer, eine Kohlesteuer und verschiedene Verbrauchssteuern (Zucker, Salz, Zündhölzer etc.) ein, die Zölle stellte er auf Goldbasis um, was eine Drosselung der Einfuhren und eine Besteuerung nach dem wirklichen Wert der Waren ermöglichen sollte. Erzberger erwartete von den indirekten Steuern rd. 40% der gesamten Steuereinnahmen.

 

Entscheidend ist Erzbergers Umverteilung der Steuerlast von den indirekten (nur noch 40%) auf die direkten (nun 60%) Steuern.

 

 

Widerstand

 

Der dramatische Finanzbedarf, aber auch Erzbergers Auffassung, die Einkommenssteuer müsse auch umverteilen, führte dazu, alle Steuerquellen “lückenlos” und “bis zur äußersten Grenze des Erträglichen” auszuschöpfen. Erzbergers harte Besteuerung des Einkommens und Vermögens erregte bei den wohlhabenden, oberen Schichten - wie könnte es anders sein! - größten Unwillen. Das Kapital versuchte abzuwandern, um den neuen Steuern zu entgehen. Vorausschauend hatte Erzberger drastische Maßnahmen der Grenzkontrollen und drakonische Strafen für Gesetzesverletzungen geschaffen. Die Empörung der Besitzenden war umso größer, als die Maßnahme von einem Politiker durchgesetzt wurden, der in ihren Augen schon für den Waffenstillstand und den Friedensvertrag von Versailles verantwortlich war.

 

Eigensüchtige Geldinteressen schaukelten die Wut gegenüber Erzberger bis zum - tödlichen - Hass hoch. Dass ein Teil der Abgaben für die Bezahlung der Reparationskosten an die Alliierten vorgesehen war, trieb den Zorn auf den Gipfel, Widerstand galt als “patriotische Tat”, Steuerhinterziehung bekam einen patriotischen Zug. Bewusst wurde übersehen , dass die hohen Steuern nur der Preis für die falsche Führung des Krieges durch eben jene Kreise war, die jetzt das lauteste Geschrei anstimmten. Da Erzberger die Widerstände durchaus vorausgesehen hat, wäre ein etwas pragmatischere Herangehensweise möglicherweise erfolgreicher gewesen. Die ethischen Appelle Erzbergers an die Vermögenden verhallten jedenfalls ergebnislos. Seine Vorstellung vom “christlichen Solidarismus”, die er den Vermögenden entgegen hielt, die sich auf der anderen Seite aber auch gegen marxistische Vorstellungen richtete, blieb unbeachtet.

 

Erzberger musste die Erfahrung machen, dass ethische Appelle wenig nutzen, um Kapital- und Steuerflucht zu verhindern. Es bedarf pragmatischer Lösungen.

 

 

Verleumdungen

 

Die Gegner Erzbergers suchten nach einer Achillesferse, wo sie den Finanzreformer treffen und aus dem politischen Kampf werfen konnten. Es war kein Zufall, dass mit Karl Helfferich ein typischer Vertreter der alten Eliten den entscheidenden Stoß zu führen hoffte. Erzberger hatte Helfferich in den Kolonialkonflikten 1905/1906 aus dem Amt gedrängt. Trotzdem war Helfferich weiter aufgestiegen und hatte im Ersten Weltkrieg als Vizekanzler zeitweise das Schatzamt geleitet und die Nebenhaushalte eingerichtet. In seiner Antrittsrede als Finanzminister hatte Erzberger Helfferich deshalb für die katastrophale Lage der Staatsfinanzen verantwortlich gemacht. Nun schlug Helfferich zurück. In einer Artikelserie unter dem Titel “Fort mit Erzberger“, die bald auch als Broschüre herauskam, griff er Erzberger wegen seiner Unterschrift unter das Waffenstillstandsabkommen und seiner Rolle bei der Annahme des “Versailler Schandfriedens” als “Novemberverbrecher” und “Vaterlandsverräter” an.

 

Besonders perfide waren die Attacken wegen angeblicher Steuerhinterziehungen Erzbergers und Geldern, die er in die Schweiz verschoben haben sollte. Für einen Finanzminister, der wie Erzberger Steuerhinterziehung und Kapitalflucht unnachsichtig bekämpfte, ein geradezu tödlicher Vorwurf. Erzberger blieb gar nichts anderes übrig, als Beleidigungsklage gegen Helfferich anzustrengen. Erzberger gewann zwar den Prozess, aber mit einer so schwachen Begründung, dass er einer Niederlage gleichkam. Helfferich, der in den konservativen Gerichtskreisen große Sympathien genoss, kam mit einer Strafe von lediglich 300,- Mark davon. Einige Anschuldigungen gegen Erzberger blieben ungeklärt. Erzberger trat noch am Tag der Urteilsverkündung, am 12. März 1920 zurück. Das letzte Gesetz zur Finanzreform (Landessteuergesetz) war gerade einen Tag zuvor, am 11. März 1920 verabschiedet worden.

 

Erzberger hatte nach nur acht Monaten seine große Steuerreform durchgesetzt.

 

 

Erzbergers Rehabilitierung und Ermordung

 

Erzberger zog sich auf Drängen seiner “Parteifreunde” für einige Zeit aus der aktiven Politik zurück, um sich ganz seiner Rehabilitierung zu widmen. Danach wollte er wieder in die Regierung zurückkehren. Der Vorwurf des “Meineides” war nach einer Voruntersuchung schon im Juni 1921 zusammengebrochen, das Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung und Kapitalverschiebung war am 17. August 1921 ergebnislos eingestellt worden. Erzbergers Rückkehr in die Politik stand nichts mehr im Wege. Am 26. August 1921 unternahm er einen Spaziergang mit dem Radolfzeller Reichstagsabgeordneten Carl Diez in Bad Griesbach im Schwarzwald, wo er einige Urlaubstage verbrachte. Zwei ehemalige Offiziere, Mitglieder der Organisation Consul, lauerten Erzberger auf dem Serpentinenweg zum Kniebis auf und schossen ihn nieder. Sein Freund Carl Diez erlitt schwere Verletzungen, überlebte aber das Attentat. Die beiden Mörder konnten fliehen und wurden erst nach dem Zweiten Weltkrieg strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen.

 

 

Ist Erzberger gescheitert?

 

Die Attentäter hatten eine der wichtigsten Führungspersönlichkeiten der Weimarer Republik umgebracht. Eine glänzende, wenn auch heftig befehdete politische Laufbahn war jäh abgebrochen, beendet worden. In der Literatur ist in diesem Zusammenhang immer wieder vom “Scheitern” Erzbergers die Rede. Paul Kirchhof schreibt z. B.: “Matthias Erzberger hat in seinem Gerechtigkeitsanliegen gegen stark organisierte Wirtschaftsinteressen der Steuerpflichtigen, gegen kompetenzverteidigende Hoheitsträger, auch gegen den allgemeinen Beharrungswillen in einem bisher vertrauten Steuerrecht kämpfen müssen. Diesen Kampf hat er in seinem Reformkonzept gewonnen, für seine persönliche Biographie verloren. Einer der herausragenden Köpfe des deutschen Steuerrechts ist in seinem rechtspolitischen Erfolg persönlich gescheitert” (Kirchhof, 117). Eine sinngemäß ähnliche Beurteilung finden wir in vielen Äußerungen, Publikationen usw. über Erzberger (u. a. Schwäbische Zeitung vom 18.11.2008). Dem will ich mit Nachdruck widersprechen.

 

Ist denn die Tatsache, dass jemand ermordet wurde, mit seinem persönlichen Scheitern gleichzusetzen? Ist denn ein Politiker, der sein Konzept gegen erbitterten Widerstand durchgesetzt hat, ein Gescheiterter, weil ihm seine Feinde erfolgreich nach dem Leben getrachtet haben? Wenn dem so wäre, müssten dann nicht John F. Kennedy oder Julius Caesar, um nur mal ein paar Namen zu nennen, als “Gescheiterte” bezeichnet werden, weil sie ermordet wurden? Der Vergleich mag vermessen klingen, ist es aber nicht, es geht um das Gleiche. Politiker, die maßlosen Anfeindungen ausgesetzt sind, werden ermordet, aus der Bahn geworfen, indem ihr Leben ausgelöscht wird. Die einen werden zu Legenden verklärt, Erzberger hängt man das Image des “Gescheiterten” oder “persönlich Gescheiterten” an. Die Problematisierung seiner Persönlichkeit und seines politischen Wirkens findet so selbst in der Anerkennung und Würdigung Erzbergers noch ihren Niederschlag. In meinen Augen ist auch das noch immer Folge der hasserfüllten Negativ-Kampagne, mit der Erzberger von seinen Gegnern in der Weimarer Republik und der Nazi-Zeit überzogen wurde.

 

Nein, Erzberger hat gewusst, auf was er sich einließ, als er das Amt des Finanzministers übernahm. Als er am 26. August 1921 ermordet wurde, hatte er bereits fünf Anschläge überlebt. Bekannt ist sein Ausspruch, dass die Kugel schon gegossen sei, die ihn treffen würde. Erzberger hat vor seiner Amtsübernahme sehr wohl die Risiken abgewogen, die er mit der Durchsetzung der Reichsfinanzreform politisch und auch für seine eigene Person verbunden waren. Er war völlig illusionslos. Wie Millionen Männer, die im Krieg ihr Leben aufs Spiel gesetzt und geopfert hatten, sah er sich in der Pflicht.

 

Erzberger nahm die Risken für seine Person aus Pflichtgefühl auf sich.

 

 

Würdigung der Finanzreform Erzbergers

 

Es gibt aus berufenem Munde eindrucksvolle Würdigungen Erzbergers. Lassen wir Alex Möller zu Wort kommen, der 50 Jahre nach Erzberger als Sozialdemokrat das Amt des Finanzministers inne hatte. Er schreibt 1971:

 

“Ein Gedenken Erzbergers hat vor allem seine Hauptleistung zu umfassen: das große finanzpolitische Reformwerk, das nachhaltig bis in unsere Gegenwart hereinwirkt. Seine Reform der Finanzverwaltung hat ein geschlossenes Verwaltungssystem geschaffen, das - unbeschadet des Wandels in der Verwaltungshoheit - in dem einheitlichen Behördenaufbau, dem einheitlichen Besteuerungsverfahren, den einheitlichen Verwaltungsrichtlinien und der einheitlichen Fachausbildung der Finanzbeamten fortlebt und damit eine möglichst gleichmäßige Steuererhebung in allen Bundesländern gewährleistet. Seine Reform des Finanzausgleichs hat in Überwindung des entwicklungshemmenden Matrikularbeitragssystems dynamische Lösungsmöglichkeiten der Steuerverwaltung zwischen Oberstaat, Gliedstaaten und Gemeinden eingeleitet; das heutige Steuerverbundsystem in der Bundesrepublik geht im Prinzip auf das Vorbild der Erzbergerschen Reform zurück” (Möller, 62).

 

Paul Kirchhof, in der Bundestagswahl 2005 christdemokratischer Kandidat als Finanzminister und - wie schon erwähnt - Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg und langjähriger Richter am Bundesverfassungsgericht, würdigte 85 Jahre nach der großen Finanzreform das Werk Erzbergers mit folgenden Worten:

 

“Erzbergers Biographie lehrt, dass steuer- und finanzpolitischen Erfolg nur haben kann, wer sich die Ideen seiner Zeit zu eigen gemacht hat, das geltende Recht und seine Alternativen im Detail kennt, die parlamentarischen und gesellschaftlichen Strukturen zur Verwirklichung einer Reform erprobt und wirksam nutzt” (Kirchhof, 114). Und weiter: “Matthias Erzberger ist ein Mahner seiner und unserer Zeit. Ein Teil seiner Lehren, insbesondere zur Steuergleichheit, zur Gewichtung der einzelnen Steuerarten, zur Organisationsstruktur des Steuerstaates und zur Funktion der Steuererträge hat das Grundgesetz, das Gedächtnis unserer Demokratie, uns in Verfassungsregeln verbindlich vorgegeben. Wir sollten im Glück unseres Verfassungsstaates diesen Auftrag erkennen und wahrnehmen”(Kirchhof, 118). Besser kann man es nicht sagen.

 

 

Auftrag für heute

 

Die Ausgestaltung dieses Auftrags liegt nunmehr in Händen der 2009 neu gewählten Bundesregierung. Sie hat (große) Steuerreformen angekündigt. Unsere Hoffnungen - und Befürchtungen - richten sich auf sie. Natürlich lassen sich die Erzbergerschen Reformen nicht punktgenau in unsere Zeit übertragen, die Zeiten und die Umstände haben sich geändert. Doch einige Prinzipien bleiben gültig. Ich stimme Paul Kirchhof ohne Einschränkung zu, wenn er die wesentlichen zu benennt:

- ”Die Entschiedenheit Erzbergers, die Lasten durch indirekte Steuern zurückzunehmen und den Staat vermehrt aus direkten Steuern zu finanzieren, ist auch heute vorbildlich” (Kirchhof, 110);

- “Die Einkommenssteuer nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit zu bemessen und dabei die hohen Einkommen entsprechend ihrer gesteigerten Leistungsfähigkeit zu besteuern” (ebd.,111);

- “Die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit fordert auch die grundsätzliche Gleichbehandlung von Arbeit und Kapital”(ebd.,112).

 

Aber - so Kirchhof: “Beharrungskraft und Reformwiderstand entwickeln gegenüber Erzberger wie gegenüber heutigen Reformplänen vor allem die Länder und die Bezieher von Einkommen aus Kapital” (Kirchhof, 109).

 

Vorbildlich bleibt auch Erzbergers Ablehnung des Staatsbankrotts und einer Entschuldung des Staates durch Inflation. Sein Mut, sich trotz erkannter Risiken für sein Leben der Aufgabe der Reichsfinanzreform zu stellen, nötigt allerhöchsten Respekt ab.

 

 

Schlusswort

 

In einem Brief an den Oberbürgermeister von Biberach und die Fraktionsvorsitzenden des Stadtrats hatte ich am 26. Januar 2009 im Nachgang zu meinem Vortrag vom 14.11.2008 geschrieben:

 

“Erzbergers Andenken wurde - wie das vieler anderer - unter der Nazi-Diktatur verdunkelt und nahezu ausgelöscht. Es war aber Hindenburg, der nachmalige Reichspräsident, der maßgeblich dazu beitrug, Erzberger als zentrale Figur der sog. “Novemberverbrecher” hinzustellen, weil Erzberger den Waffenstillstand vom 11. November 1918 unterzeichnete. Hindenburg, der im Herbst 1918 ultimativ den Waffenstillstand gefordert und dem Waffenstillstand ausdrücklich zugestimmt hatte, hat im Nachhinein in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckt, die “Novemberverbrecher”, insbesondere Erzberger seien dem siegreichen deutschen Heer in den Rücken gefallen. Wie schwer diese “Dolchstoßlegende” bis 1945 auf der deutschen Politik lastete, wissen wir. Auch die zweifelhafte Rolle, die Hindenburg 1933 bei der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler spielte, bleibt unvergessen“.

….

 

“Es wäre deshalb ein Akt historischer Gerechtigkeit , wenn Biberach die Hindenburgstrasse in Erzbergerstrasse umbenennen würde. Es geht nicht nur darum, Erzbergers Andenken - wie geschehen - durch die Namensgebung einer Schule zu ehren. Es geht darum, Erzberger gegenüber Hindenburg, seinem politischen Widersacher und Verleumder, posthum ins Recht zu setzen. Kann Biberach Erzberger, der in dieser Stadt von 1903 bis zu seiner Ermordung 1921 unumstrittener Reichstagsabgeordneter war, diese späte Genugtuung verweigern? Wer steht in der Pflicht, wenn nicht Biberach, diesem großen Mann, diese - letzte- Ehre zu erweisen”?

 

 

 

 

 

 

Literatur und Abkürzungsverzeichnis

 

 

Klaus Epstein, Matthias Erzberger und das Dilemma der deutschen Demokratie, (Deutsche Übersetzung), Berlin-Frankfurt/Main 1962 (zit. Epstein, S.)

 

Alex Möller, Reichsfinanzminister Matthias Erzberger und sein Reformwerk, Informationshefte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Finanzen, Bonn 1971(zit. Möller, S.)

 

Theodor Eschenburg, Matthias Erzberger. Der große Mann des Parlamentarismus und der Finanzreform, München 1973 (zit. Eschenburg, S.)

 

Paul Kirchhof, Matthias Erzberger, seine Bedeutung als Finanzreformer für unsere Gegenwart, in: Matthias Erzberger 1875-1921. Patriot und Visionär, Hrsg. Christoph Palmer und Thomas Schnabel, Stuttgart-Leipzig 2007, 79- 118 (zit. Kirchhof, S.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Copyright © 2024 by Guntram von Schenck.
All Rights Reserved.